Senden Sie uns gerne vorab alle verfügbaren Unterlagen per E-mail zu. Im Erstgespräch werden wir die rechtliche Situation mit Ihnen erörtern und bereits eine erste Einschätzung vornehmen. Sie erhalten auch erste Handlungsratschläge.
Nach diesem Erstgespräch können Sie entscheiden, ob wir für Sie tätig werden sollen. In diesem Fall erteilen Sie uns das Mandat und bevollmächtigen uns, alle weiteren Korrespondenzen mit den gegnerischen Personen oder Institutionen für Sie zu führen. Selbstverständlich bekommen Sie jeden Schriftverkehr in Kopie.
Wir können Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage einen Erstberatungstermin anbieten.
Die Leistungen eines Rechtsanwaltes werden nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Dort sind zum einen für gewisse Tätigkeitsbereiche, zum anderen für gewisse Streitsummenhöhen Gebührenspannen festgelegt. Eine pauschale Kostenprognose lässt sich daher vorab und allgemein nicht stellen. Hierzu nehmen wir aber gerne im Erstgespräch Stellung, damit Sie wissen, was gegebenenfalls an Kosten auf Sie zukommt.
Bitte beachten Sie, dass wir vor der Erstberatung grundsätzlich eine Vorschusszahlung i.H.v. 250,00 € anfordern und bitten um Verständnis, dass dieser Betrag spätestens unmittelbar vor dem Beratungsgespräch zu zahlen ist.
Unsere Kanzlei befindet sich in der Innenstadt von Zweibrücken, am Beginn der Fußgängerzone, auf dem Hallplatz.
Wir empfehlen Ihnen, im Parkhaus der Hallplatz-Galerie zu parken (Wallstr.49 in 66482 Zweibrücken). Zu Fuß gelangen Sie durch die Galerie auf den Hallplatz. Nach dem König-Ludwig-Brunnen sehen Sie rechter Hand ein Reisebüro. Unser Kanzleieingang befindet sich links daneben.
