In den meisten Fällen wird unser Sekretariat mit Ihnen einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Bringen Sie hierzu am besten alle verfügbaren Unterlagen mit. In diesem Erstgespräch werden wir die rechtliche Situation mit Ihnen erörtern und bereits eine erste Einschätzung vornehmen. Sie erhalten auch erste Handlungsratschläge.
Nach diesem Erstgespräch können Sie entscheiden, ob wir für Sie tätig werden sollen. In diesem Fall erteilen Sie uns das Mandat und bevollmächtigen uns, alle weiteren Korrespondenzen mit den gegnerischen Personen oder Institutionen für Sie zu führen. Selbstverständlich bekommen Sie jeden Schriftverkehr in Kopie.
Selbstverständlich findet jede Beratung unter den geltenden Corona-Auflagen statt.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind nur schwer abschätzbar. Dies gilt ebenso für die Folgen. Möchten Sie eigene Rechtsansprüche sichern oder durchsetzen oder werden Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, dann empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen und eine sogenannte Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Nach dieser Erstberatung werden wir gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob eine anwaltliche Vertretung unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt Sinn macht. Für die Erstberatung berechnen wir eine Gebühr i.H.v. 190,00 € netto. Diese Gebühr wird komplett angerechnet, falls wir nach der Beratung mandatiert werden. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung.
Es gibt auch Konstellationen, in denen ein Gerichtsurteil nicht erstrebenswert ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Zeit- und Kostenaufwand nicht im Verhältnis zum Ergebnis steht oder auch wenn – zum Beispiel bei Familienstreitigkeiten – eine emotionale Positionierung Ihnen wichtiger ist als die rechtliche. Auch hier können wir helfen. Sprechen Sie uns an.
Die Leistungen eines Rechtsanwaltes werden nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Dort sind zum einen für gewisse Tätigkeitsbereiche, zum anderen für gewisse Streitsummenhöhen Gebührenspannen festgelegt. Eine pauschale Kostenprognose lässt sich daher vorab und allgemein nicht stellen. Hierzu nehmen wir aber gerne im Erstgespräch Stellung, damit Sie wissen, was gegebenenfalls an Kosten auf Sie zukommt.
In vielen Fällen übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Erstgespräch oder das Mandat.
Sie können den Rechtsanwalt wechseln, auch mitten in einem Mandat. Zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt besteht ein Dienstleistungsverhältnis, dass jederzeit gekündigt werden kann.