Fachanwältin für Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Gertrud Schiller ist seit 1982 als Rechtsanwältin in Zweibrücken tätig. Seit 1999 führt sie den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Seit März 2001 bildet sie gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Franz Albrecht die Rechtsanwaltssozietät Albrecht & Schiller in Zweibrücken. 2021 hat sich die Sozietät mit Frau Rechtsanwältin Melanie Albrecht in Bürogemeinschaft zusammengeschlossen.
Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Rechtsanwältin Schiller sind das Eherecht und das Familienrecht. Weitere Interessensschwerpunkte liegen im Wohneigentum- und Erbrecht. Frau Rechtsanwältin Schiller ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.